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Schutzpatronen

JOHANNES von Nepomuk, Heiliger, Generalvikar der Erzdiözese Prag, * um 1350 in Pomuk (heute Nepomuk) in Südböhmen vermutlich als Sohn eines Welflin oder Wölflin, + 20.3. 1393 in Prag (Tod durch Ertränken).

 

Jugend und Anfänge der Ausbildung liegen im Dunkeln. Um 1370 erscheint J. als  öffentlicher Notar, etwa gleichzeitig auch als Kleriker in Diensten des Erzbischofs Johann Ocko v. Vlaším. Schon 1374 stieg er zum ersten Notar der erzbischöflichen Kanzlei auf, 1380 wurde er Sekretär des Erzbischofs Johann v. Jenštein. Im  gleichen Jahr empfing er die Priesterweihe und vermutlich ein Kanonikat am StiftSt. Ägidien zu Prag; darüber hinaus wurde ihm die Prager Altstadtpfarrei St. Gallus übertragen, mit der die Seelsorge für die dort ansässigen deutschen Kaufleute verbunden war. In den folgenden Jahren widmete sich J. dem Studium der Rechte, zunächst an der Prager Juristenfakultät (um 1381 Baccalaureus iuris), ab 1383 in Padua, wo ihn die Quellen 1386 als Rektor der ausländischen Studenten nennen und am 19.8. 1387 seine Promotion zum Doktor der Rechte erfolgte. Nach seiner Rückkehr in die Heimat (wohl 1389) tauschte J. sein Kanonikat bei St. Ägidien mit einem Sitz im Kollegiatkapitel am Vyšehrad und übernahm anstelle der Pfarrei St. Gallus das Archidiakonat Saaz. 1390 berief ihn Johann v. Jenštein zu seinem Generalvikar, übertrug ihm also eine leitende Funktion in der Erzdiözese Prag. In dieser Stellung verteidigte J. die kirchlichen Immunitätsrechte gegen Angriffe von Seiten der Krone Böhmens. Weshalb gerade er den persönlichen Hass König Wenzels IV. auf sich zog, lässt sich nicht mit letzter Sicherheit aus den Quellen erschließen; äußerer Anlass für den »kalkulierten Terrorakt« (F. Seibt) gegen den Generalvikar war vermutlich die Exkommunikation eines königlichen Günstlings sowie die Bestätigung eines Wenzel nicht genehmen Kandidaten als Abt des Klosters Kladruby (Kladrau).

 

Am Abend des 20.3. 1393 wurde J. nach schwerer Folter, der Überlieferung nach unter Beteiligung des Königs, von der Prager Karlsbrücke in die Moldau gestürzt. - Da sich einerseits die Nachricht vom grausamen Ende J.s rasch verbreitet haben dürfte, andererseits auf königliches Geheiß hin Stillschweigen über dessen Hintergründe gewahrt werden musste, kamen bald die verschiedensten Gerüchte in Umlauf. Die ersten Nachrichten, wonach J. ermordet wurde, weil er sich als Beichtvater der Königin Johanna geweigert habe, das Beichtgeheimnis zu brechen, finden sich in der Kaiserchronik des Thomas v. Ebendorfer (verf. vor 1451) und in der »Správovna« des Pavel Zidek (entstanden vor 1471). Seit der Mitte des 15. Jahrhunderts ist die Verehrung seines Grabes im Prager Veitsdom überliefert. Zur (historisch nicht verifizierbaren) Legende vom »Märtyrer des Beichtsiegels« traten weitere außergewöhnliche Begebenheiten, so z. B. ein Lichtwunder bei der Geburt und das Austrocknen der Moldau beim Tode J.s. Vom 16. Jahrhundert bis in unsere Tage wurde wiederholt die These vertreten, es habe zwei Personen dieses Namens gegeben; eine Unterscheidung findet sich erstmals in der »Kronika ceská« des Wenzel Hajek (1541), wonach neben dem am 16.5. 1383 ermordeten Märtyrer des Beichtgeheimnisses der auf gleiche Weise am 20.3. 1393 umgekommene Generalvikar existierte. Kritik daran übte zuerst der Prager Augustinereremit Athanasius v. hl. Joseph (»Dissertatio historico-chronologico-critica de Joanne de Pomuk«, 1777) unter Bezugnahme auf eine Beschwerdeschrift Erzbischof Jenšteins an Papst Bonifaz IX. über König Wenzel, in der zwar die Hinrichtung J.s geschildert wird, aber kein Hinweis auf das Beichtgeheimnis enthalten ist. Heute besteht ein weitgehender Forschungskonsens darüber, dass es sich nur um eine - die oben biographisch umrissene - Gestalt handelt und die verschiedenen Todesdaten auf einen Schreibfehler bei der Restaurierung des Grabmals (1534) zurückzuführen sind; später sei die Legende vom Beichtgeheimnis mit der Person des Generalvikars verknüpft worden. - In der Barockzeit erfreute sich J. großer Popularität (zahlreiche Lieder, Darstellungen seines Martyriums auf Volksbühnen, 1693 Errichtung seines Standbildes auf der Karlsbrücke in Prag, was in ganz Europa Nachahmung fand, damit verbunden Verehrung J.s als Brückenheiliger). Man wird für Böhmen sagen können, dass J. - besonders von den Jesuiten gefördert - als Gegenpol zu Jan Hus galt. Das Prager Metropolitankapitel strebte daher die offizielle kirchliche Anerkennung J.s als Märtyrer an. Am 25.6. 1721 von Papst Innozenz XIII. selig gesprochen, wurde J. bereits am 19.3. 1729 von Papst Benedikt XIII. als erster Märtyrer des Bußsakraments kanonisiert (Bulle »Christus Dominus«). Zumeist dargestellt als Prager Domherr im Chorrock, den Finger an den Mund haltend (Stillschweigen) oder im Beichtstuhl, der Königin die Beichte abnehmend, gilt J. u. a. als Patron der Beichtväter, Priester, Müller, Schiffer, gegen Wassergefahr und Bruch der Brücken. Als Landes- bzw. Stadtpatron verehren ihn Böhmen, Salzburg, Seckau, Corregio, Prag und Santander (Festtag: 16.5.). Nach Gründung der Tschechoslowakei (1918) geriet die Gestalt des Heiligen in den Strudel nationalistisch-antikatholischer Tendenzen, die auf Abschaffung seines Gedenktages und verstärkte Würdigung von Jan Hus zielten (Feiertagsgesetz 1925). Allerdings blieben diese Bemühungen weitgehend ohne Wirkung im Volk, wo sich J. noch immer großer Verehrung erfreut.

 

Entnommen:
Verlag Traugott Bautz, Band III (1992) Spalten 498-501 Autor: C. Dahm.